Berufserfahrung
Will ist seit 2008 Mitglied von QEB und wird in Chambers & Partners und Legal 500 empfohlen. Er wird in gleichem Maße in Fällen mit hohem finanziellem Wert (Scheidung, Lebensgemeinschaft und Ehevertrag 1) und in Sorgerechtsfällen, die sowohl soziale als auch internationale Fragen betreffen, beauftragt. Er wird von Chambers & Partners in den Rubriken “Eherecht” und “Sorgerecht” geführt und war in jüngster Zeit an einer Reihe bahnbrechender Fälle vor dem Obersten Gerichtshof und dem Berufungsgericht beteiligt, bei denen es sowohl um Finanzfragen als auch um Kinder ging.
Will ist ein anerkannter Spezialist für internationale Fälle: Scheidungsgerichtsbarkeit und Streitigkeiten über den Gerichtsstand, internationale Vollstreckung in Finanz- und Sorgerechtsfällen, Kindesentführung und -umzug sowie der Schutz schutzbedürftiger Erwachsener im Rahmen der inhärenten Gerichtsbarkeit und des Schutzgerichts. Er hat Anwälte in vielen EU- und weltweiten Gerichtsbarkeiten zum englischen Recht beraten und sowohl schriftliche als auch mündliche Beweise vor ausländischen Gerichten im Rahmen ausländischer Verfahren vorgelegt.
Er wurde 2018 in das Gremium der Sonderbevollmächtigten des Generalstaatsanwalts berufen.