Tim Amos KC

"erstaunliche Fähigkeit, im Dickicht der Details auf den Kern der Sache zu kommen"

"die Geduld eines Heiligens"

"einer von Londons herausragenden King’s Counsel in Bezug auf komplexe internationale und gerichtsstandsübergreifende Fragen."

Tim Amos KC

"erstaunliche Fähigkeit, im Dickicht der Details auf den Kern der Sache zu kommen"

Aufruf: 1987

Silk: Kronenanwalt seit 2008

Weitere Sprachen: Französisch, Deutsch

Spezialist für komplexe Finanzfälle und internationales Familienrecht.

Berufserfahrung

Tim Amos ist sowohl Mediator für internationales Familienrecht als auch Barrister (englischer Rechtsanwalt spezialisiert auf mündliches sowie schriftliches Plädoyer und Rechtsberatung). Er ist ehemaliger “Head of Chambers” bei Queen Elizabeth Building (“QEB”): 2018-23. Seit 1988 praktiziert er als Barrister, und seit 2008 zusätzlich als QC bzw KC (“Queen’s bzw King’s Counsel” oder Kronenanwalt) bei QEB. Seine Praxis deckt alle Aspekte des Familienrechts ab (einschließlich Eheverträge, die anglosächsische pre-nups und post-nups, sowie eheliche Treuhände). Aber Tim Amos ist vor allem als Experte für Großvermögen im familiären Kontext bekannt, mit den unterschiedlichen Aspekten bei verheirateten, unverheirateten, kohabitierenden und verstorbenen Familienmitgliedern (einschließlich des englischen Äquivalents zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen).

Amos ist in der ersten Ranking-Gruppe der führenden britischen Rechtsanwaltsverzeichnisse Legal 500 und Chambers UK eingestuft. Legal 500 schreibt über ihn: “Er ist einer der größten Intellektuellen der Branche und nähert sich allen Themen aus jedem Blickwinkel mit bemerkenswerter Geschwindigkeit und Gewandtheit”. Laut Chambers ist er “ganz wunderbar: er ist sehr klug, immer hervorragend vorbereitet und strahlt immense Würde aus. Er ist sehr strategisch in seinem Denken. Wenn man zu einer Besprechung mit ihm geht, weiß man, dass er die Sache ganzheitlich durchdrungen hat und einen Beratungsansatz haben wird”.

In frühere Bewertungen in den Verzeichnissen (Chambers und Legal 500) heißt es, dass Tim Amos “absolut ausgezeichnet” ist, “ein wunderbaren Vertreter, der einen außerordentlichen Umgang mit den Mandanten pflegt”. Sie beschreiben ihn auch als “eine hervorstechende Persönlichkeit in Familienangelegenheiten, vor allem bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten“ und als “renommierten internationalen Familienrechtler, der sehr bedeutende Scheidungsfälle begleitet, insbesondere solche, die jurisdiktionsüberschreitende Fragen betreffen […]‚ ‘die Person der Wahl für komplizierte Fälle‘”. Er ist “ein außergewöhnlicher Fachanwalt für Familienrecht mit großem Verständnis für die kommerziellen Angelegenheiten, der die Stimmungen und Denkweisen der Familienrichter am Hohen Gericht hervorragend versteht”, und der “eineerstaunliche Fähigkeit hat, im Dickicht der Details auf den Kern der Sache zu kommen”. Er hat einen “unerschütterlichen Sachverstand” und “die Geduld eines Heiligens”. Und als “einer von Londons herausragenden King’s Counsel in Bezug auf komplexe internationale und gerichtsstandsübergreifende Fragen”, ist er “im Markt sehr angesehen für seine Fähigkeiten im internationalen Familienrecht inkl. Finanzangelegenheiten” und “relativ streng aber sehr freundlich. Man kann sich darauf verlassen, dass er die Angelegenheit wirklich voran treiben wird”.

Tim Amos spricht fließend Deutsch (einschließlich der juristischen Terminologie) und hat länger bei deutschen Gerichten und Anwaltskanzleien hospitiert. Das hat auch dazu geführt, dass er in immer mehr Fälle involviert ist, die deutsch-englischsprachige Aspekte und/oder deutschsprachige Mandantschaft oder Zeugen und Sachverständigen haben und die sich mit Fragen der Offenlegung von Vermögensverhältnissen in deutschsprachigen Gerichtsstände befassen – einschließlich Schweiz, Liechtenstein und Österreich.

Was Tim Amos’ Arbeit als Sachverständigen betrifft, ist sein Beitrag vom Obersten Gerichthof Österreichs als, ausführlich und sachlich abgefasst … anschaulich und detailliert” bewertet worden (Sache 30b45/18s, Urteil 14.8.18, Absatz 4.4). Siehe außerdem den Webstream seiner Sachverständigenaussage vor dem Europaparlament (Juri Ausschuss für Rechtsangelegenheiten) vom März 2019 zum Effekt des Brexits auf Familien und Kinder aus der Perspektive des Internationalen Familienrechts [Link hier]; ebenso Amos’ Skypeinterview zum selben Thema (und Brexit ohne Akkord) im Rahmen der Englischen familienrechtlichen Anwaltstagung in April 2019: [Link hier].

Amos spricht auch Französisch im beruflichen Umfeld und hat Erfahrung mit der Arbeit vor den französischen Familiengerichten (sowohl erstinstanzliche JAFs als auch zweitinstanzliche Cour d‘Appel). Er referiert sowohl in deutscher und französischer als auch in englischer Sprache. Kürzlich war Amos Korreferent der französischen Workshops bei der jährlichen belgischen Familienrechtstagung sowie des französischen Etats Généraux droit de la Famille. Als Beispiel für Amos’ Auftreten siehe folgendes Video von der Europäischen Rechtsakademie, Trier im September 2017: “Neue Rechtsprechung der EGH zu Unterhalt”. Als Beispiel für Amos’ deutschsprachliche Arbeit siehe PDF von der juristischen Fakultät der Universität zu Göttingen: Workshop zum europäischen Unterhaltsrecht mit Professor Dr. Coester-Waltjen und Hans-Joachim Dose, Richter am BGH. Zu Amos’ Veröffentlichungen auf Deutsch zählen Unterhalt … nach dem englischen Rechtssystem FamRZ 7/2012 500; Verstärkte Zusammenarbeit auch mal in England FamFR 13/2013 291; (zusammen mit Professor Anatol Dutta) Europäische Zuständigkeit in Ehesachen bei drittstaatlicher Rechtsanhängigkeit FamRZ 6/2014 444; und auf Französisch (mit der Pariser Rechtsanwältin Isabelle Rein Lescastereyres und dem Londoner Rechtsanwalt Nicholas Bennett) L’entente cordiale franco-anglaise: une approche bilingue [2015] RJ1 Personnes et Famille7, veröffentlicht auch in deutscher Sprache in NZFam 19/2015 898 unter dem Titel L’entente cordiale? Anwendung des englischen Ehe- und Eigentumsrechts auf den ehelichen Güterstand, und in englischer Sprache in [2015] IFLR 23: Interpreting the Application of English Matrimonial Finance Law to the French Law of Matrimonial Property Regime; and why English family lawyers need to understand the concept of Matrimonial Property Regime, even if they don’t like it.

Amos hat auch juristische Tagungen organisiert und moderiert, z.B. das dreitägige berufliche Weiterbildungsprogramm der IAML/IAFL in Salzburg im Jahr 2013 und in Lissabon 2017, sowie Runden-Tisch-Diskussionen zur Multijurisdiktion: siehe Auszug aus Jordans Webinaren hier.

Amos engagiert sich für Konfliktlösung in all ihren Formen, sei es gerichtlich oder in alternativen Methoden der Streitbeilegung (ADR). Er ist Mediator (sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch) und hat eine Ausbildung in Kollaborativem Recht. Amos war der erste zugelassene KC, der als Kollaborativer Familienrechtler vor den englischen Gerichtenaufgetreten ist: siehe seine Erklärung zur Rolle des Kollaborativen Barristers (sowie sein Stil als Mediator) hier . Er ist regelmäßig als Teilzeitrichter am Familiengericht tätig und agiert auf Anfrage auch außergerichtlich als Gutachter/privater Richter für Finanzangelegenheiten (“private FDRs”).

Bevor Amos zum KC ernannt wurde, war er neben der Arbeit in seiner Praxis sieben Jahre lang ständiger Berater des “Queen’s Proctor”, eine durch die Regierung geschaffene Position, um die Behörden in allen Bereichen des Familienrechts mit öffentlichem Bezug zu beraten, einschließlich z.B. der Gültigkeit ausländischer Eheschließungen und -scheidungen, und transexueller Ehen: siehe Bellinger [2001] EWCA Civ 1140.

Zu Amos’ neuelichen Kommentaren zur Rechtsprechung zählen: Prest v Petrodel [2012] EWCA Civ 1395, [2013] UKSC 34, [2013] 2FLR 576 + 732, Präzedenzfall zu Firmenvermögen und dem Durchbruch des Firmenschleiers in Familienfinanzangelegenheiten. Amos hat die Gesellschafte sowohl vor Berufungsgerichten als auch vor dem Obersten Gericht (Supreme Court) vertreten; T v T (Brussels II Revised: Art. 15) [2013] 2FLR 1326, zum Verweisen von Verfahren innerhalb der EU; Mittal [2014] 1FLR 1514, CA, über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung von englischen Scheidungsverfahren in nicht-europäische Scheidungsfällen; S v S (Brussels II Revised: Articles 19 (1) and (3): reference to the CJEU) [2014] EWHC 3613 (Fam) und der sich darauf beziehenden Entscheidung des EuGHs von 2015 in A v B (C-489/14 [2016] 1FLR 31). Amos trat auch in dem Privy Council (Geheimrat) in Bromfield [2015] UKPC 19 auf, bei dem es um ehelichen Unterhalt (in Berufung aus Jamaika) ging; und in der englischen Berufungsgerichtsentscheidung Magiera [2016] EWCA 1292 Civ über ausschließenden Gerichtstand nach der Brüsseler I Verordnung, Art.22 in ausländischen Grundstückteilungsverfahren. Im Rahmen von inländischen englischen ehelichen finanziellen Folgesachenverfahren, ist Amos im Fall Goddard-Watts [2017] 2FLR 114 aufgetreten (gerichtliche Vorgehensweise nach finanziellem Meineid in früheren Verfahren), in ND v SD (Financial Remedies: Trust: Beneficial Ownership) [2018] 1FLR 125 (Scheintreuhände und letztendliches wirtschaftliches Eigentum), und in NN v AS [2018] EWHC 2973 (Part III nach einem ausländishen Scheidungsurteil, ToLATA, Truehände, Fälschung und die erweiterte Familie).

“erstaunliche Fähigkeit, im Dickicht der Details auf den Kern der Sache zu kommen”
“die Geduld eines Heiligens”
“einer von Londons herausragenden King’s Counsel in Bezug auf komplexe internationale und gerichtsstandsübergreifende Fragen.”
“ein außergewöhnlicher Fachanwalt für Familienrecht mit großem Verständnis für die kommerziellen Angelegenheiten, der die Stimmungen und Denkweisen der Familienrichter am Hohen Gericht hervorragend versteht”
“im Markt sehr angesehen für seine Fähigkeiten im internationalen Familienrecht inkl. Finanzangelegenheiten”
“relativ streng aber sehr freundlich. Man kann sich darauf verlassen, dass er die Angelegenheit wirklich voran treiben wird”
Unger (in substitution for Hasan) v Ul-Hasan (deceased) + Al Shaiba [2023 UKSC 22] – Part III, abatement and whether financial claims survive death Manetta v de Filippo [2022] EWCA Civ 409 Mittal v Mittal [2013] EWCA Civ 1255, [2014] 2 WLR 1033 Re C (a child) [2021] EWFC 32 (Sir James Munby – EU ‘reflexive effect’ in relation to non-EU jurisdictions NN v AS [2018] EWHC 2973 – Part III/ TLATA, trusts, forgery and the extended family Goddard-Watts [2017] 2FLR 114 – Court’s approach on re-hearings after non-disclosure ND v SD [2017] EWHC 1507 – sham trusts and beneficial ownership Magiera [2016] Civ 1292 – Brussels 1 exclusive TLATA jurisdiction A v B [2016] 1FLR 31 – C-489 / 14: Art.19, BIIR MA v SK; S Investments v MA (Financial Relief after Saudi Divorce) [2015] EWHC 887 – “needs-light” in Part III Applicant G v G Respondent Bromfield [2015] UKPC 19 – Jamaican maintenance S v S (Brussels II Revised: Articles 19 (1) and (3): reference to the CJEU [2014] EWHC 3613 Re G (Jurisdiction: Articles 19 BIIR) [2014] Fam Law 1111, CA Mittal [2013] EWCA Civ 1255 [2014] 1FLR 1514, CA – stays in non-European divorce cases T v T (Brussels II Revised: Art.15) [2013] 2FLR 1326 – transferring cases within Europe Prest v Petrodel Resources Limited [2013] UKSC 34, [2013] 4 All ER 673, [2013] 3 WLR 1, [2013] 3 Prest v. Petrodel Resources Limited [2013] UKSC 34 (Supreme Court) W v H [2012] EWHC 1103 (Fam), aka KIM v Morris [2013] 2FLR 1197 – reconciliation Prest v Petrodel [2012] EWCA Civ 1395, [2013] 2 FLR 576, CA – first appeal Schofield v Schofield [2011] 1 FLR 2129, CA – Part III applied to English pensions Robson v Robson [2010] EWCA Civ 1171, [2011] Fam Law 34 + 163 – inherited wealth TL v ML and others [2006] 36 Fam Law 183 – third party extended ownership / support Wermuth No.1 [2003] 1FLR 1022 – seizin and Article 11(4) under Brussels II Wermuth No. 2 [2003] 1 FLR 1029 (Court of Appeal) – protective/provisional measures under Brussels II Bellinger [2002] Fam 150 [2001] 2FLR 1048 (CA) – transsexual capacity to marry
  • Oriel College, Oxford
  • University of Westminster
  • Fellow und Gouverneur der International Academy of Family Lawyers (IAFL, früher IAML)
  • Mitglied des Deutsch-Britischen Anwaltsvereins
  • Ehrenmitglied des deutschen Wissenschaftlichen Vereins für Familienrecht.

Er ist 1964 geboren, verheiratet und lebt in London. Interessiert sich für Musik und Wein (separat und mit einander).

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